Der Beitrag der Bischöfe zur Entwicklung des Kirchenrechts bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Mit den in ihrer Entstehung an die Herrscherkapitularien angelehnten Bischofskapitularien haben die Bischöfe in der Zeit vom Anfang des 9. bis zur Mitte des 10. Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Kirchenrechts geleistet. Diese sowohl an die Kleriker als auch an die Gläubigen ihrer Diözese und wohl auch an Mitbischöfe gerichteten, grundsätzlich pastoralen Zielen dienenden Bestimmungen weisen zusammen mit detaillierten Vorschriften für die Ausübung des religiösen Lebens auch eine Vielzahl allgemeiner kirchenrechtlicher Bestimmungen auf, die vorwiegend von anonymen aber auch namentlich bekannten Urhebern unter Verwendung von Vorlagen aus Kanonessammlungen, angeblichen Kapitulariensammlungen (Ansegis, Benedictus Levita) oder anderen Bischofskapitularien neu formuliert wurden, meist ohne sich dabei konkret auf Quellen des Kirchenrechts, wie Äußerungen von Päpsten oder Kanones spätantiker Konzilien, zu berufen. Kapitel aus den Bischofskapitularien wurden ihrerseits in Kanonessammlungen und anderen Bischofskapitularien rezipiert, wobei für die Rezeption solche Bischofskapitularien bevorzugt wurden, deren Urheber sich, etwa in einer praefatio, namentlich zu erkennen gaben. Trotzdem war die kirchenrechtliche Autorität der Capitula episcoporum bzw. der Bischöfe, die sie promulgierten, zumindest nach außen hin gering: ihre Kapitel wurden nicht unter dem Namen dieser Bischöfe, sondern ausschließlich mit erfundenen Inskriptionen in Kanonessammlungen aufgenommen. Vor allem an drei Beispielen, dem nur unter Vorbehalt zu den Bischofskapitularien zu zählenden Werk „Theodulf II“ (vor 850?) sowie den Kapitularien des Erzbischofs Herard von Tours (856-871) und des Bischofs Atto von Vercelli (924-960/1), aber auch jeweils unter Einbeziehung der Parallelen in anderen Bischofskapitularien sowie im Fall Attos auch seiner Briefe zeigt sich, dass trotz aller Unterschiede und speziellen Charakteristika diese vergleichsweise eng an der Praxis orientierten Quellen des Kirchenrechts das Bemühen der Bischöfe widerspiegeln, die Kleriker in den Pfarreien in die Aufdeckung und Verfolgung schwerer Vergehen (crimina) einzubeziehen, um die Täter der bischöflichen Bußgerichtsbarkeit zuzuführen, deren Modalitäten detailliert festgelegt werden, wobei Herard speziell auch allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze aus der Sammlung des Benedictus Levita an seine Diözesanen vermittelte. Zudem sollten durch Vorschriften zur kirchlichen Organisation im weiteren Sinne, bei Atto auch zur Stellung der Frau im kirchlichen Amtsrecht, offenbar mögliche Konfliktursachen durch klare Abgrenzungen ausgeräumt werden. Insgesamt ist der Beitrag der Bischofskapitularien zur Entwicklung des Kirchenrechts weniger an ihrer Rezeption in kirchenrechtlichen Sammlungen abzulesen als an dem Bemühen von Einzelbischöfen, möglichst einprägsam formulierte Bestimmungen für die Anwendung in der Praxis zu erlassen, um ihre Diözesen unter Vermittlung der Regeln des tradierten Kirchenrechts zu verwalten und zu führen.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
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Congress of Medieval Canon Law in Canterbury UK (Juli 2024), „Oath and perjury in Burchard’s Decretum and in the Capitula episcoporum“
Lotte Kéry
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"Antwort auf die Krise oder Ausdruck der Krise? Zum Einsatz des Kirchenrechts in der Auseinandersetzung Hinkmars von Reims (845-882) mit seinem Neffen Bischof Hinkmar von Laon (858-871, †879)“ in: „Kirche in der Krise“, hg. von David VON MAYENBURG und Silvia DI PAOLO, im Klostermann Verlag
Lotte Kéry
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'Alte Traditionen und unerhörte Neuerungen' - Die Krise des gregorianischen Papsttums, Ivo von Chartres und der Streit um die Rechtsstellung des Primas von Lyon“ erscheint 2024 in dem Sammelband „Kirche in der Krise“, hg. von David VON MAYENBURG und Silvia DI PAOLO, im Klostermann Verlag
Lotte Kéry
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„Burchards Dekret und seine Quellen. Eine Analyse an Beispielen aus Buch XII „De periurio“, in: Burchard von Worms und die vorgratianischen Sammlungen, Tagung 11.-12. Oktober 2021 (Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter) [im Druck]
Lotte Kéry
