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Animal welfare by genome editing? Animal ethical perspectives on genome editing in farm animals

Subject Area Practical Philosophy
Term from 2020 to 2022
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 435139448
 
Final Report Year 2022

Final Report Abstract

Der Einsatz neuer biotechnologischer Verfahren, wie der der Genom-Editierung, hat die Debatte um die ethische Zulässigkeit einer gentechnischen Veränderung von Tieren neu entflammt. Die Motivation zu genomeditorischen Züchtungsvorhaben ist, so wie bei „konventionellen" Vorhaben auch, zumeist produktions- und leistungsorientiert. Es gibt vereinzelt aber auch Vorhaben, die auf das Tierwohl abzielen. So werden beispielsweise die Zucht auf Krankheitsresistenzen (z. B. gegen Tuberkulose oder Schweinepest) oder zur Vermeidung schmerzhafter Eingriffe (z. B. Enthornung von Rindern, Ferkelkastration, Reduktion der Schmerzempfindung) vorangetrieben, die, wenn sie gelingen, dem Tierwohl zugutekommen sollen. Vor diesem Hintergrund wurden im Forschungsprojekt TiGer tierschutzrelevante Vorteile der Nutzung der verschiedenen Verfahren der Genom-Editierung identifiziert und unter Berücksichtigung einschlägiger tierethischer Argumente und Positionen einer Bewertung unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde auch der „relative Wert" der durch die Verfahren der Genom-Editierung eröffneten tierschutzrelevanten Optionen diskutiert: Wie lassen sich (falls überhaupt), so die Frage, Handlungen rechtfertigen, die zwar einerseits zur Perpetuierung einer moralisch problematischen Praxis (Stichwort: industrielle Massentierhaltung) beitragen, andererseits aber in bestimmter Hinsicht gegenüber dieser moralisch problematischen Praxis eine Verbesserung bedeuten? Unter der (kontrafaktischen) Voraussetzung, dass die Entwicklung von genomeditorischen Verfahren auf ethisch tolerierbare Weise erfolgen kann und ihre Anwendung hinreichend sicher ist, ist, so das Ergebnis der Untersuchung, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob mit einem Züchtungsvorhaben eine Verbesserung des tierlichen Wohls gegenüber der Elterngeneration erzielt werden kann. Handelt es sich um ein Vorhaben, das eine Steigerung des Tierwohls verspricht, dann ist in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob die Züchtungshandlung im Lichte des „Prinzips der Angleichung der Interessenberücksichtigung" befürwortet werden kann. Ausgehend von der Idee einer gleichen Berücksichtigung der Interessen von Menschen und Tieren schreibt dieses Prinzip vor, dass die ökonomischen, politischen oder kulturellen Hindernisse, die einer gleichen Berücksichtigung im Wege stehen, identifiziert und soweit wie möglich beseitigt werden müssen. Die ungleiche Berücksichtigung der Interessen von Menschen und Tieren muss dabei, solange sie unvermeidbar ist, so gering wie möglich gehalten werden.

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