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Außergerichtliche Grundrechtskontrolle. Chancen und Grenzen des Grund- und Menschenrechtsschutzes durch nicht-judizielle öffentliche Institutionen in Deutschland, der EU und der UNO

Antragsteller Dr. Andrej Lang
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 441470804
 
In der Rechtswissenschaft werden Grundrechtsschutz und Gerichtskontrolle vielfach gleichgesetzt und Grund- und Menschenrechte institutionell ganz überwiegend aus der Perspektive der Gerichte gedacht. Dagegen nimmt das hier vorgeschlagene verfassungsdogmatische, -theoretische und -empirische Forschungsvorhaben einen Perspektivwechsel von judiziellen zu nicht-judiziellen Akteuren vor. Dafür spricht zum einen, dass Gerichte keinen umfassenden Grund- und Menschenrechtsschutz leisten können, weil sie institutionell an Zugangs-, Funktions- und Legitimationsgrenzen stoßen, zum anderen die Institutionen, Verfahren und Mechanismen der grundrechtlichen Kontrolle durch außergerichtliche Akteure rechtswissenschaftlich bislang nur in Ansätzen erforscht wurden, obwohl sie in der Rechtspraxis eine bedeutende Rolle spielen. Deshalb soll aus einer Mehrebenenperspektive die außergerichtliche Grund- und Menschenrechtskontrolle in Deutschland, der EU und der UNO durch Parlamente, Ministerialbürokratien, Datenschutzbeauftragte, Ombudsinstitutionen, Grundrechtsagenturen sowie Menschenrechtsräte und –fachausschüsse erschlossen, systematisiert und analysiert werden. Dabei wird insbesondere den übergeordneten Fragen nachgegangen, welche Strukturen, Instrumente, Prinzipien und spezifischen Merkmale das Recht der außergerichtlichen Grundrechtskontrolle aufweist, wie die außergerichtliche Grundrechtskontrolle in der Rechtspraxis funktioniert, worin ihre Leistungen und Probleme liegen und welche Chancen und Grenzen sie als wirksamer Mechanismen des Grund- und Menschenrechtsschutzes hat. Aufgrund der vielfältigen Mehrebenenverflechtungen sowie den erheblichen rechtsempirischen Forschungslücken erfordert dies einerseits eine Mehrebenenperspektive, die die verschiedenen nationalen, supranationalen und internationalen Institutionen der außergerichtlichen Grundrechtskontrolle zueinander in Beziehung setzt und ihr Zusammenwirken in den Blick nimmt, andererseits eine sozialwissenschaftliche Exploration des Realbereichs durch qualitative Akteursinterviews, die Auswertung und Analyse öffentlich allgemein verfügbarer, aber auch, soweit zugnglich, interner Dokumente sowie durch Fallstudien. Das Ziel ist es, das Feld der außergerichtlichen Grundrechtskontrolle in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen systematisch zu erschließen, eine Typologie und ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise der außergerichtlichen Grundrechtskontrolle zu entwickeln, sowie durch den spezifischen Blickwinkel der Nicht-Judizialität auf das Recht des Grund- und Menschenrechtsschutzes einen Beitrag zur institutionellen Dimension der Menschenrechtstheorie zu leisten. Dadurch sollen auch Anregungen für regulatorische Neuausrichtungen, für optimale Verfahrensgestaltung sowie rechtliches und institutionelles Design gegeben und ein besseres Verständnis für die Wechselwirkung und damit auch eine Optimierung des Zusammenspiels zwischen judiziellen und nicht-judiziellen Akteuren entwickelt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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