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Verlauf der SARS Coronavirus-2-spezifischen Antikörpertiter und Stärke der Gedächtnis-B- und T-Zellantwort
Antragsteller
Professor Dr. Christian Jassoy
Fachliche Zuordnung
Virologie
Immunologie
Immunologie
Förderung
Förderung von 2021 bis 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 458313848
Die meisten oder alle SARS-CoV-2-Infizierte entwickeln eine Immunantwort gegen das Virus. Ziel der Studie ist es, den Verlauf der Antikörpertiter und das Ausmaß der virusspezifischen Gedächtnis-B- und T-Zell-Immunantwort in Personen mit milder SARS CoV-2-Infektion zu untersuchen.50-60 erwachsene Studienteilnehmer werden nach Infektion über 12 Monate beobachtet. Vier bis zehn Wochen, 6, 9 und 12 Monate nach Infektion werden Serumproben abgenommen. Außerdem wird nach 9 oder 12 Monaten oder zu beiden Zeitpunkten Heparinblut abgenommen, um mononukleäre Zellen zu gewinnen. Die Seren werden verwendet, um die Antikörperantwort gegen das SARS CoV-2 Nukleoprotein und die Rezeptorbindedomäne (RBD) des S-Glykoproteins, Influenzavirus-Nukleoprotein and Tetanus-Toxoid sowie neutralisierende Antikörper zu untersuchen. Die Zellen werden verwendet, um das Ausmaß der SARS CoV-2 Nukleoprotein und RBD-, Influenzavirus-Nucleoprotein-, Zytomegalievirus- und Tetanustoxoid-spezifischen Gedächtnis-B- und T-Zellantwort zu messen. Die T-Zellantwort gegen das RBD wird mit einzelnen überlappenden Peptiden genauer betrachtet.Die Studie misst den Verlauf der SARS CoV-2-spezifischen Antikörperantwort in den ersten 6 Monaten und später als 6 Monate nach Infektion und das Ausmaß der virusspezifischen Gedächtnis-B- und T-Zellantwort 9-12 Monate nach Infektion. Die Immunantworten werden zueinander und zu Immunantworten gegen Influenzavirus-Nukleoprotein, Zytomegalievirus und Tetanus-Toxoid in Beziehung gebracht. Ein besonderer Schwerpunkt der Studie ist die Assoziation von neutralisierender Antikörperantwort mit Antikörpern, Gedächtnis-B- und T-Zellantworten gegen die Rezeptorbindedomäne des Virus-Glykoproteins.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen