Detailseite
Projekt Druckansicht

Fairness beim Austausch „Daten gegen Leistung“ in der Datenschutzordnung der EU

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Privatrecht
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 463332313
 
Die gerichtliche und behördliche Bewertung einer Fairness beim Austausch „Daten gegen Leistung“ ist wie ihre rechtswissenschaftliche Begleitung erst im Entstehen begriffen. Im Kern geht es insbesondere bei der Vielzahl von internetbasierten Diensten, die scheinbar „kostenlos“ angeboten werden, in Wirklichkeit aber Daten als Entgelt verlangen, um die Frage, ob das Austauschverhältnis wirklich fair ist. Es stellt sich also die Frage, ob in angemessenem Umfang Daten für die Leistung verarbeitet werden. Rechtlich relevant ist diese Frage sowohl mit Blick auf die Erforderlichkeits- und Angemessenheitsprüfungen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitstatbestände als auch hinsichtlich der Wirksamkeit einer Einwilligung und insbesondere deren Freiwilligkeit. Zudem steht infrage, inwieweit die kommerziellen Bedingungen mit dem grundrechtlich fundierten Leitbild selbstbestimmter Entscheidungshoheit der betroffenen Personen als Konsumenten in Einklang stehen. Das Forschungsvorhaben verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:• Die umfassende konzeptionelle und dogmatische Erschließung der Kommerzialisierungsfairness im Datenumgang im Lichte wettbewerblicher und vor allem datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen und Leitbilder unter Integration der Erkenntnisse der US-amerikanischen Rechtswissenschaft in den europäischen Diskurs.• Die für die rechtliche Beurteilung zweckmäßige Klassifizierung der einschlägigen Geschäftsmodelle sowie die Erfassung der realen Kommerzialisierungsbedingungen.• Vor diesem Hintergrund sollen sodann für das deutsche und vor allem für das EU-Datenschutzrecht Lösungsansätze entworfen werden, die den rechtlichen Leitbildern und normativen Vorgaben einerseits, sowie den informationswirtschaftlichen Bedingungen andererseits gerecht werden und eine Basis für die Weiterentwicklung des Rechts an der Schnittstelle von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht liefern.Die aufgeworfenen Fragen erfordern jeweils unterschiedliche methodische Herangehensweisen. Einerseits geht es um eine klassische normative Analyse, andererseits um eine demgegenüber etwas abgewandelte Theorieanalyse der US-amerikanischen wissenschaftlichen Literatur. Hintergrund dieser zweifachen Stoßrichtung ist – sehr vereinfacht und zugespitzt – die Arbeitshypothese, dass im EU-Datenschutzrecht (neben der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur) vor allem die normativen Grundlagen und im US-amerikanischen Rechtssystem vor allem die reiche wissenschaftliche Literatur und die dort vorhandenen konzeptionellen Lösungsansätze zur Gewährleistung der Kommerzialisierungsfairness in der Datenwirtschaft fruchtbar gemacht werden können. Einen dritten methodischen Schwerpunkt bildet eine Realweltanalyse des Geschäftsmodells „Leistung gegen Daten“, die einen fundierten kritischen Abgleich mit den normativen Forschungsergebnissen ermöglicht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung