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Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen
Antragsteller
Professor Dr. Leonhard Hübner
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2021 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 466115375
Das Vorhaben widmet sich der Frage nach den Voraussetzungen einer möglichen Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer. Menschenrechtsverletzungen offenbaren sich in unwürdigen Arbeitsbedingungen, Kinder- und Sklavenarbeit, Kooperation mit ausbeuterischen und brutalen politischen Regimen und auch bei schwerwiegender Umweltverschmutzung. Im Mittelpunkt der Analyse steht das deutsche Privatrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, werden die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen einbezogen und für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar gemacht werden. Da eine Haftung nach geltendem Recht nur in seltenen Fällen begründet werden kann, sollen ausländische Rechtsordnungen für einen Regelungsvorschlag de lege ferenda herangezogen werden.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen