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Gemeininteressen im Privatrecht. Eine Betrachtung der privatrechtlichen Leiterzählung

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2022 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 491084902
 
Gemeinhin wird das Privatrecht als das Rechtsgebiet verstanden, in dem der Interessenausgleich zwischen freien und gleichen Individuen geregelt ist. Diese Beschreibung kommt ganz ohne Erwäh-nung von Gemeininteressen aus, d. h. solchen Interessen, die nicht einzelnen Personen individuell zugerechnet werden können. Und doch kommt Gemeininteressen maßgebliche Bedeutung bei der Ausgestaltung des Privatrechts zu. Welche Rolle genau Gemeininteressen im Privatrecht spielen, ist allerdings Gegenstand anhaltender Diskussion.An diesem Punkt setzt die Habilitationsschrift an. Sie beschreibt, ergründet und erklärt die Rolle von Gemeininteressen im Privatrecht aus rechtstheoretischer und rechtsdogmatischer Perspektive. Da-bei ist die Arbeit insbesondere von zwei Erkenntniszielen geleitet:Zuerst verfolgt sie das Ziel, die Kenntnisse über die Berücksichtigung, Wirkweise und Funktion von Gemeininteressen im Privatrecht zu erweitern und zu vertiefen. Dabei dienen die Gemeininteressen an Umweltschutz, an der Förderung von Infrastruktur und an Nichtdiskriminierung als Referenzmate-rien. Privatrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung mit Bezügen zu den jeweiligen Gemeinin-teressen werden geordnet und nach Wirkrichtung der Gemeininteressen typisiert. Aufbauend auf dieser Typisierung werden weitergehende Beobachtungen angestellt zu dem Verhältnis der Gemein-interessen zu ähnlich gelagerten Individualinteressen, der Rolle von Legislative und Judikative bei ihrer Verarbeitung, den für ihre Berücksichtigung angewandten Methoden sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Regelungen. Aus der Sichtung des Stoffes folgt, dass die Berücksichtigung von Gemeininteressen im Privatrecht inzwischen fest verankert ist und zwar gerade in richtungsweisen-den Bereichen wie dem Umweltprivatrecht und dem Antidiskriminierungsrecht.Zudem zielt die Habilitationsschrift darauf ab, Erkenntnisse über die im privatrechtswissenschaftli-chen Diskurs anzufinden Mechanismen zu Tage zu fördern. Die Arbeit ist in einer Zeit der methodo-logischen Selbstvergewisserung der Privatrechtswissenschaft entstanden und leistet einen Beitrag zu dieser fortwährenden Selbstreflektion. Im Rahmen einer Beschreibung der gegenwärtigen Privat-rechtswissenschaft zeigt sie auf, dass innerhalb der Disziplin eine Leiterzählung wahrnehmbar ist, welche die Vorstellung tradiert, dass Gemeininteressen dem Privatrecht wesensfremd seien. Die Leiterzählung ist wirkmächtig, obwohl rechtshistorische Untersuchungen sie entkräftet haben und alternative Privatrechtsverständnisse vertreten werden. Die Untersuchung spürt den Gründen für die Langlebigkeit der Leiterzählung nach und nimmt hierfür eine Perspektive ein, die außerhalb des Rechts angesiedelt und dennoch von einem tiefen Rechtsverständnis geprägt ist.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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