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Prekäre Anerkennung: Das "dritte Geschlecht" in sozialethischer Perspektive

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 492893399
 
Unser Projekt setzt sich aus christlich sozialethischer und philosophischer Perspektive mit den gesellschaftlichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten „dritten Geschlecht“ vom Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) und der daraufhin veränderten und weiterhin umstrittenen Rechtslage im Personenstandsrecht auseinander. Es untersucht die aktuelle politische und soziale Debatte unter der Leitfrage, welche neuen sozialen Konflikte die rechtliche Anerkennung produziert, und wie die theologische Ethik in der Bearbeitung dieser Konflikte produktiv beitragen kann. Dabei wird sie als kritische Reflexionsinstanz ein besonderes Augenmerk auf die katholische Kirche richten, insofern diese als gesellschaftlicher Akteur an den Anerkennungskonflikten um das dritte Geschlecht beteiligt ist. Der gesetzgeberische Prozess, der Ende 2018 zu einem ersten Abschluss gekommen ist, bildet dabei explizit nicht den Endpunkt (gelungener oder verfehlter) Anerkennung, sondern den Ausgangspunkt notwendiger Reflexion auf fortlaufende und neu angestoßene soziale Prozesse.Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte und inzwischen erfolgte Anpassung des Personenstandsrechts schreibt eine Entwicklung fort, die sich schon in der Schaffung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, in der verfassungsrechtlichen Beschäftigung mit dem Transsexuellengesetz (TSG) sowie in der ersten, zaghaften Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2013 abgezeichnet hatte. Es handelt sich, allgemein gesprochen, um eine Öffnung und eine Liberalisierung des rechtlichen Umgangs mit Kategorien von Geschlecht, Identität, Sexualität, Partnerschaft und Familie.Aus den genannten rechtlichen Veränderungen ergeben sich durch das Rechtssystem nicht zu klärende neue weltanschauliche Konflikte, die auch die Kirche als gesellschaftlichen Akteur in ihrem Selbstverständnis betreffen. Es soll untersucht werden, wie die katholische Kirche angesichts ihrer ethischen und metaphysischen Tradition, die von der Binarität und Komplementarität der Geschlechter ausgeht, mit den Veränderungen umgehen und am gesellschaftlichen Dialog teilnehmen kann, und wie sie auf den laufenden sozialen Anerkennungsprozess konstruktiv einwirken kann. Von besonderem Interesse ist für uns dabei die Frage, wie die entsprechenden Anerkennungskonflikte innerhalb der Kirche ausgetragen werden. Diese Anerkennungskonflikte werden auf der Grundlage von Judith Butlers anerkennungstheoretischem Werk analysiert; Anerkennung kann so als offener Prozess ohne festes Telos gelingender Anerkennung konzeptualisiert werden. Die zugrunde liegenden weltanschaulichen Differenzen zum Begriff Geschlecht werden mit Hilfe von Ludwik Flecks Denkstilanalyse untersucht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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