Detailseite
Strafbarkeitsrisiken von Funktionsträger:innen in Unternehmen in Folge der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Criminal Compliance für nachhaltiges transnationales Wirtschaften
Antragsteller
Professor Dr. Till Zimmermann
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 501891865
Thema des Projekts ist das im Jahr 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Großunternehmen dazu, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken innerhalb der eigenen transnationalen Lieferkette zu achten und diese Gefahren durch Einwirkung auf die (meist ausländischen) Vertragspartner zu minimieren. Bei Missachtung dieser sog. Sorgfaltspflichten sieht das LkSG Bußgelder gegen das Unternehmen vor. Gegenstand des Forschungsprojekts ist erstens die Frage, ob sich aus dem LkSG zusätzlich individuelle Strafbarkeitsrisiken für die verantwortlichen Funktionsträger:innen in Unternehmen ergeben, insbes. unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Begehung von Umweltstraftaten oder Delikten gegen Leib und Leben durch Unterlassen. Diese Frage ist nach den bisherigen Forschungsergebnissen eindeutig zu bejahen. Zweitens geht es um die praktische Frage, wie das neue Gesetz zu handhaben ist, um das menschenrechtliche Anliegen des LkSG in realistischer Weise zu befördern und gleichzeitig die Strafbarkeitsrisiken auf ein rechtsstaatlich und ökonomisch vertretbares Maß zu beschränken. Hierfür werden auch konkrete Compliance-Handlungsempfehlungen formuliert. Im Dezember 2023 hat sich der europäische Gesetzgeber auf die Verabschiedung einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verständigt. Die CSDDD verfolgt dasselbe Anliegen wie das LkSG, geht aber in Teilen über dieses hinaus. Unter anderem beziehen sich die Sorgfaltspflichten künftig nicht mehr bloß auf die sog. Lieferkette (d.h. die Herkunft von Waren), sondern auch auf die weitere Absatzkette (d.h. die weitere Verwendung eines Produkts bis hin zu seiner Entsorgung). Der nationale Gesetzgeber wird diese Erweiterungen zeitnah in das LkSG implementieren müssen. Ziel der Projektfortsetzung ist es, die bisherigen Forschungsergebnisse zum LkSG in Bezug auf die Gesetzesverschärfungen durch das CSDDD anzupassen und die bereits erarbeiteten Compliance-Handlungsempfehlungen an die neue Rechtslage anzupassen. Hierdurch soll auch verhindert werden, dass die bisher gewonnenen Forschungsergebnisse infolge legislativer Überholung faktisch wertlos würden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen