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Zukünftige Personen im Kantischen Kontraktualismus

Antragsteller Dr. Jens Gillessen
Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 502219211
 
Dass im Handeln auf noch ungeborene, möglicherweise weit in der Zukunft lebende Personen prinzipiell Rücksicht zu nehmen ist, gilt mittlerweile weithin als ausgemacht. Von geradezu dramatischer Wichtigkeit ist die Rücksichtnahme auf zukünftige Personen im Hinblick auf den Klimawandel, wird hier der größere Teil der erwarteten Schäden doch Generationen betreffen, die gegenwärtig noch nicht geboren sind. Doch wie ist diese Rücksichtnahme zu konkretisieren, wenn die Belange zukünftiger Personen mit den moralischen Rechten und Pflichten bereits existierender Personen konfligieren? Hierzu auf Basis einer wohlüberlegten ethischen Theorie Stellung zu nehmen gestaltet sich anhaltend schwierig. Ein wohlbekannter Grund ist der Grundlagendissens zwischen Konsequentialismen, Tugendethiken, deontologischen Theorien und Vertragstheorien. Das vorgeschlagene Projekt soll die spezifischen Probleme erkunden, die zukünftige Personen im Rahmen von moralischen Vertragstheorien Kantischen Zuschnitts bereiten. Im Zentrum der Aufmerksamkeit wird dabei die gegenwärtig avancierteste solche Theorie stehen, nämlich Thomas M. Scanlons moralischer Kontraktualismus. Die zentrale Schwierigkeit dabei wird durch Derek Parfits Nicht-Identitäts-Problem markiert. Dieses betrifft Argumentationen, die z.B. das fortgesetzte Emittieren von Treibhausgasen deshalb verwerfen, weil dieses zukünftige Personen schädigen würde. Denn für fast jede zukünftige Person gilt: Von der Alternative höherer oder niedrigerer globaler Emissionen in der Gegenwart hängt mit ab, ob die jeweilige Person in der Zukunft überhaupt zur Existenz kommen wird, oder nicht. Makro-Ereignisse (z.B. globale Emissionsreduktionen) gehen nach Parfit langfristig stets mit dem ‚Identitäts-Effekt‘ einher, zu beeinflussen, welche Personen künftig zur Existenz kommen. Gegenwärtige politische Entscheidungen wirken sich auf zukünftige Personen dann überhaupt nur so aus, dass sie deren Existenz verhindern und ggf. andere Personen an deren Stelle zur Existenz kommen lassen. Das Nicht-Identitätsproblem impliziert daher, dass so gut wie keine zukünftige Person durch gegenwärtiges Emissionshandeln geschädigt wird. Es steht der Begründung von Gerechtigkeitspflichten in Bezug auf zukünftige Personen mit einem deontologischen Schädigungs-Verbot strikt entgegen. Es lässt sich zeigen, dass das Nicht-Identitäts-Problem auch eine Reihe von Kantisch-kontraktualistischen Theorien betrifft. Ob Scanlons Theorie zu den betroffenen Theorien gehört, ist eine kontrovers diskutierte Interpretations- und Forschungsfrage. Das Projekt soll deshalb ganz allgemein klären, ob sich eine umfassend zufriedenstellende Theorie vom Typus des Kantischen Kontraktualismus konzipieren lässt, die einen Beitrag zur Begründung von Gerechtigkeitspflichten in Bezug auf zukünftige Personen zu leisten vermag. Darüber hinaus soll sie klären, welche spezifischen Beiträge von einer solchen Theorie auf dem Feld der Klimaethik zu erwarten sind.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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