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Alternative Modelle zum bilateralen Abkommen als Lösung für ABS-Herausforderungen

Antragsteller Dr. Evanson Chege Kamau
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 505443509
 
Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls wurden die Regeln für den Zugang und den Vorteilsausgleich (ABS) für die Vertragsparteien verbindlich und weckten große Hoffnungen in Bezug auf Rechtsklarheit, Sicherheit und Transparenz für Nutzer und Bereitsteller von genetischen Ressourcen. Es wurde gehofft, dass frühere Herausforderungen, die sich auf diese Fragen bezogen und den Zugang, die Nutzung und den Vorteilsausgleich negativ beeinflussten, leicht zu lösen sein würden. Die Literaturrecherche, die im Rahmen des ursprünglichen Forschungsantrags für das laufende Projekt durchgeführt wurde, sowie neuere Forschungsarbeiten zeigen das Gegenteil: die Post-NP-ABS-Rahmenbedingungen haben die Zugangs- und Nutzungssituation komplizierter gemacht. Die zunehmenden Herausforderungen sind nicht nur auf die Mängel des Instruments selbst und auf Umsetzungsmängel zurückzuführen, sondern unter anderem auch auf die rasche technologische Entwicklung, die zu digitalisierten, sequenzierten genetischen Daten aus genetischen Ressourcen. Die Debatte über digitale Sequenzinformationen (DSI) warf unter anderem Fragen zum Eigentum und zum Geltungsbereich auf und führte zu der Diskussion, ob DSI dem Vorteilsausgleich mit den Ursprungsländern des genetischen Materials unterliegen sollten. Die oben genannten Punkte werfen die Frage auf, ob das bilaterale System für die Regulierung des ABS geeignet ist. Auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP) des CBD einigten sich die Parteien darauf, einen multilateralen Mechanismus für den Vorteilsausgleich aus der Nutzung von DSI für genetische Ressourcen (MLM) einzurichten, und auf der kürzlich abgeschlossenen 16. COP in Cali, Kolumbien, wurden die Modalitäten für die Umsetzung des MLM, einschließlich des globalen Fonds („Cali-Fonds“), beschlossen. Sie zeigt, dass die bestehenden Herausforderungen durch verschiedene Modelle gelöst werden können. Das laufende DFG-Projekt vertritt die Auffassung, dass die bestehenden ABS-Herausforderungen durch verschiedene Modelle der Kopplung oder Entkopplung von Hoheitsrechten und Vorteilsausgleich gelöst werden können, wodurch der Zugang, die Nutzung und der Vorteilsausgleich zugunsten des Naturschutzes verbessert werden. Ziel des Projekts ist es zum einen, beispielhafte Reformaspekte innerhalb des derzeitigen quid pro quo-Konzepts zu identifizieren, die für eine Kopplung sprechen. Dabei geht es um die Frage, ob und inwieweit Hoheitsrechte von Geberländern und Vorteilsausgleich von Nutzern verbunden bleiben sollen. Andererseits werden alternative, über das derzeitige Konzept hinausgehende Modelle untersucht, die eine Entkopplung ermöglichen und damit Forschung und Entwicklung freisetzen, allerdings unter der Bedingung, dass die Vorteile aus der Nutzung geteilt werden. Dieser Antrag wird gestellt, um den Abschluss des laufenden Forschungsprojekts mit dem Thema „Alternative Modelle zum bilateralen Abkommen als Lösung für ABS-Herausforderungen“ zu ermöglichen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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