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Der Bundesrat der Berliner Republik. Verfassungsrechtliche Rekonstruktion und institutionelle Entwicklung des föderalen Verfassungsorgans im deutschen Regierungssystem

Antragsteller Dr. Matthias Rossbach
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 507692408
 
Der Bundesrat gilt als „Urgestein deutscher Staatlichkeit“. Die verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Einordnung des Bundesrats beginnt deshalb regelmäßig mit einem Verweis auf die Kontinuität mit seinen Vorgängern aus Kaiserreich und Weimarer Republik. Eine solche Kontinuität entspricht jedoch weder normativ noch institutionell den Realitäten der Berliner Republik. Hier setzt dieses Forschungsvorhaben an: Es möchte verfassungsnormativ die spezifisch bundesrepublikanische Identität des Bundesrats herausarbeiten und diese im Hinblick auf die Berliner Republik als eine neue Phase der Entwicklung des Bundesrats rekonstruieren. Ziel des Vorhabens ist eine demokratische Theorie des Bundesrats, der sich von seinen Vorgängern kategorial unterscheidet. Dies soll durch eine breit ansetzende juristische Neubeschreibung des verfassungsrechtlichen Rahmens des Bundesrats der Berliner Republik in Form einer Habilitationsschrift geschehen. Der Bundesrat der Berliner Republik kann, so der Ausgangspunkt, nicht allein auf seine Gesetzgebungsaufgaben reduziert werden, sondern lässt sich nur unter Berücksichtigung der Kontingenz des Verhältnisses zu Bundesregierung, Bundestag, Landesregierungen und insbesondere den politischen Parteien als entwicklungsoffenes Verfassungsorgan verstehen. Mit dieser Analyse soll eine systematische Neuverortung des Verfahrens- und Organisationsrechts des Bundesrats einhergehen, das bisher in der Literatur kaum betrachtet wurde. Es fehlen Theorie und Dogmatik der Wechselwirkung zwischen Binnenorganisation und Außenbeziehungen des Bundesrats in der Berliner Republik und eine Herleitung ihrer Folgen für die Verortung des Bundesrats im Institutionengefüge und im Wechselspiel der Verfassungsprinzipien. Diese Forschungslücke möchte dieses Projekt schließen. Dabei soll auch gezeigt werden, dass die spezifische Ausgestaltung der inneren Organisation und des Verfahrensrechts des Bundesrats die Bundesrepublik, ihre Politik und ihr Institutionengefüge weitaus mehr prägen als bisher angenommen. Das Projekt möchte somit das Staatsorganisationsrecht in doppelter Hinsicht fortentwickeln: in Bezug auf die normativen Rahmenbedingungen des Verhältnisses der obersten Bundesorgane und hinsichtlich des Verhältnisses des Organbinnenrechts des Bundesrats zum Verfassungsrecht. Damit geht eine rechtswissenschaftliche Weiterentwicklung des Geschäftsordnungsrechts des Bundesrats einher, in dem viele Fragen noch nicht erforscht sind.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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