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Wertende Schadensberechnung
Antragsteller
Professor Dr. Gregor Thüsing
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 1998 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5142500
Am Anfang steht eine einfache Frage: Mindert sich der Schadensersatzanspruch, weil dem Geschädigten durch das haftungsbegründende Handeln nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile entstanden sind? Dem deutschen Juristen ist dieses Problem unter dem Stichwort der Vorteilsausgleichung vertraut. Nicht nur er und nicht allein die heutige Rechtswissenschaft suchen hier nach einer Antwort, vielmehr ist die Fragestellung - da ganz grundsätzlich und nicht an einen bestimmten rechtlichen Kontext gebunden - zeit- und länderübergreifend. Die vorgeschlagenen Antworten waren selten uneingeschränkt bejahend oder verneiend; zumeist wird die Berechnung des Schadensersatzes durch Wertungen ergänzt, die zu Unterscheidungen führen: Vorteilsausgleichung ist damit eine Frage der wertenden Schadensberechnung. Welches die Kriterien sind, nach denen zu differenzieren ist, will die Darstellung näher beleuchten. Ihr erster Schritt ist eine Verortung der Fragestellung im Kontext des Schadensrechts und eine Bestandaufnahme der aktuellen Rechtslage und diskussion. Dem schließt sich an ein Blick auf die Argumentation anderer Zeiten, anderer Länder und einer anderen Wissenschaft: der Ökonomie. Es folgt der Versuch, die so gefundenen Argumente zu gewichten und aufeinander abzustimmen, erst abstrakt, dann angewandt auf die verschiedenen Fallgruppen, die sich im Dalog von Rechtsprechung und Schrifttum herausgebildet haben.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen