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Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im späten Naturrecht. Die Spruchpraxis preußischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790-1836

Antragsteller Professor Dr. Jörn Eckert (†)
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 1998 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5153972
 
Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 enthielt zentrale Regelungen zum Rechtsetzungsmonopol des Königs, dem Gesetzesabsolutismus, der engen Bindung des Richters an das Gesetz sowie zum Auslegungsmonopol der Gesetzkommission. Untersuchungen zum Allgemeinen Landrecht vernachlässigen bislang die Frage nach dessen Gesetzesbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung. Die Frage nach der Rechtspraxis unter dem ALR, ein entscheidendes Element der Wirkungsgeschichte der Kodifikation, bildet immer noch einen weißen Fleck in der Deutschen Rechtsgeschichte. Ursächlich hierfür dürften vornehmlich die weit verbreitete Vorstellung von einer geschlossenen, homogenen rechtspolitischen Grundlage des Allgemeinen Landrechts, die unkritische Übertragung späterer Auffassung zu Gesetzesbegriff und Gesetzesbindung des Richters sowie der mit einer Erschließung und Analyse des umfangreichen unveröffentlichten Entscheidungsmaterials notwendig verbundene Arbeitsaufwand sein. Das Projekt, für dessen Fortsetzung hiermit Mittel beantragt werden, soll dieser Frage nachgehen und die insofern nach wie vor bestehende Erkenntnislücke schließen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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