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Flexibilisierung des Arbeitsentgelts aus ökonomischer und juristischer Sicht

Fachliche Zuordnung Wirtschaftstheorie
Förderung Förderung von 1999 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5162218
 
Ökonomen und Rechtswissenschaftler sehen in einer größeren Flexibilität des Arbeitsentgelts eine wichtige Voraussetzung zum Abbau der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland. Dabei wird häufig auf die Erfahrungen in Großbritannien oder den USA verwiesen, also Länder, in denen die Arbeitslosenquote in den neunziger Jahren stark rückläufig war und in denen zum Teil einschneidende Deregulierungen in den rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes erfolgten. Demnach ist die Frage berechtigt, ob das bundesdeutsche Lohnfindungssystem, auch vor dem Hintergrund der mit dem technischen Fortschritt einhergehenden Änderungen der Arbeitsorganisation sowie der Integration Europas, zunehmend wettbewerbs- und arbeitsplatzfeindlich ist. In dem von Vertretern der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Rechtswissenschaften geplanten interdisziplinären Forschungsvorhaben sollen theoretische und empirische Grundlagen für ein besseres Verständnis der ökonomischen und juristischen Zusammenhänge zwischen dem Arbeitsrechtssystem (insbesondere Tarifsystem) und dem Grad der Lohnflexibilität erarbeitet werden. Ziel ist es, wirtschaftpolitisch gehaltvolle, theoretisch und empirisch fundierte Ergebnisse zu den Ursachen und Konsequenzen von Lohnrigiditäten und darauf aufbauend Reformoptionen für die Tarifvertragsparteien, die Unternehmen und die öffentlichen Entscheidungsträger abzuleiten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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