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Organisatorische Interoperabilität und die Organisation von Interoperabilität im E-Government. Konzeptionelle Differenzierung und empirische Fundierung eines Interoperabilitäts-Rahmenkonzepts durch Sekundäranalysen von Fallbeipielen

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 51913471
 
Für Fortschritte bei der elektronischen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen über das Internet (E-Government) gilt die Herstellung der Interoperabilität zwischen den beteiligten Teilsystemen als kritischer Erfolgsfaktor. Interoperabilitäts- Rahmenkonzepte sollen dazu Orientierung schaffen, die jeweiligen Systeme einordnen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennbar machen. Sie sind zumeist als Mehrebenenmodelle konzipiert. Das am weitesten verbreitete Rahmenkonzept, das European Interoperability Framework (EIF) der EU-Kommission, unterscheidet zwischen technischer, semantischer und organisatorischer Interoperabilität. Während es für die technische Interoperabilität weltweit eingeführte technische Standards gibt und für die semantische Interoperabilität anerkannte Konzepte und Methoden existieren, sind die der Ebene der organisatorischen Interoperabilität zugeordneten Elemente und Aspekte sehr heterogen und teilweise nur vage umschrieben. Gleichzeitig wird der damit gemeinten Abstimmung von Geschäftsprozessen zwischen den beteiligten Verwaltungen jedoch große Bedeutung für den Erfolg von E-Government-Projekten beigemessen.Mit dem beantragten Vorhaben soll diese Heterogenität überwunden werden durch die Unterscheidung zwischen Methoden und Standards für organisatorische Interoperabilität als oberste Ebene im Mehrebenenmodell und der Organisation von Interoperabilität auf allen Ebenen als Querschnittsaspekt. Letzterer kann weiter differenziert werden in die Governanceform für die Herstellung von Interoperabilität und in die Organisation des laufenden Betriebs. Für diese Aspekte sollen diskriminierende Merkmalsausprägungen definiert werden, die dann in Form einer Sekundäranalyse anhand von 72 Fallbeispielen aus verschiedenen Verwaltungsbereichen und Ländern überprüft werden. Als Ergebnis wird eine empirisch gestützte Klassifikation angestrebt. Eine Erklärung der Unterschiede durch verschiedene Einflussgrößen ist nicht mehr Gegenstand dieses Vorhabens.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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