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Das Strafrecht als Kommunikationsmedium
Antragsteller
Professor Dr. Kai-D. Bussmann
Fachliche Zuordnung
Kriminologie
Förderung
Förderung von 1999 bis 2000
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5211468
Es handelt sich um eine überwiegend kriminologische Arbeit, die allerdings auch rechtssoziologische wie strafrechtliche Bezüge enthält. Das zentrale Anliegen der Arbeit ist die viel diskutierte Frage nach der Wirkung des Rechts, hier speziell des Strafrechts. Im Ergebnis wird eine theoretisch begründete wie empirisch validierte Variante der positiven Generalprävention vertreten. Als Anwendungsfall dient der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Familie, wobei die mittlerweile in Kraft getretene Reform des elterlichen "Züchtigungsrechts" den rechtlichen Anknüpfungspunkt bildet. Der Gesetzgebrer intendierte mit dieser Rechtsänderung das bisherige Verbot "entwürdigender Erziehungsmaßnahmenm" zu präzisieren und hierdurch dem Problem der Mißhandlung von Kindern in Familien Einhalt zu gebieten. Andere rechtliche Lösungen bzw. Vorschläge (Bundesrat, Schweden, Österreich sowie ehemalige DDR) werden unter Wirkungsgesichtspunkten dem gegenübergestellt. Zur Untersuchung der Fragestellung werden die Ergebnisse aus der empirischen Forschung sowie Rechtstheorie bzw. soziologischen Theorie und Strafrechtsdogmatik stufenweise miteinander verknüpft, um am Ende zu einem rechtstheoretisch wie empirisch begründeten Rechtsvorschlag zu gelangen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen