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Punitive Damages und deutsches Schadenersatzrecht

Applicant Peter Müller
Subject Area Private Law
Term from 2000 to 2001
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5241558
 
Der Schadensausgleich gilt seit langem als ein festes Prinzip des deutschen Schadensersatzrechts; es verbietet den Einsatz des Schadensersatzes zu Sanktions- und Präventionszwecken. In der Rechtswirklichkeit erfährt dieses Prinzip jedoch zahlreiche Einbrüche. Die vorliegende Untersuchung will zeigen, daß die schadensfernen Momente der Sanktion und Prävention in der Rechtswirklichkeit zu einer 'zweiten Säule' des deutschen Schadensersatzrechts gewachsen sind. Fallgruppenweise ist sogar eine deutliche Tendenz der funktionellen Annäherung des deutschen Schadensersatzes an die sanktionsnahe Zwecke verfolgenden punitive damages des anglo-amerikanischen Rechts unverkennbar. Durch diese Erkenntnis lassen sich Legitimationsdefizite im geltenden Recht abbauen und gewinnen schadensrechtliche Entscheidungsbegründungen an Rationalität. Mangelnde Wertungsoffenheit hat dazu geführt, daß die die Entscheidung tragenden Gedanken der Sanktion und Prävention von den Gerichten immer häufiger durch Scheinargumente übertüncht werden. Im Vordergrund der Arbeit steht deshalb eine umfassende Rechtsprechungsanalyse. Das Befundergebnis hat unmittelbar rechtspraktische Bedeutung: es zwingt zur Neuauslotung des deutschen 'ordre public' hinsichtlich der Frage der Anerkennungsfähigkeit USamerikanischer punitive-damages-Urteile. Vor diesem Hintergrund ist die in BGHZ 118, 312 ff. eingenommene Position neu zu überdenken.
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