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Fremdlasten in der Sozialversicherung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1995 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5247830
 
Als "Fremdlasten" werden diejenigen Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, deren Finanzierung aus Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt, obwohl ihre Zielrichtung eigentlich verlangte, sie in anderer Weise zu finanzieren, entweder aus Steuermitteln, soweit sie eine gesamtgesellschaftliche Zielrichtung verfolgen, oder aus finanziellen Mitteln des einzelnen Bürgers, soweit sie dem Selbstverantwortungsbereich des Individuums und nicht einer Kollektivverantwortlichkeit zuzuordnen sind. - In Rechtsprechung und Literatur ist dabei umstritten, ob Fremdlasten nur ein sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischeres oder ob sie auch ein verfassungsrechtliches Problem darstellen. Die Untersuchung geht von letzterem aus und bemüht sich insofern, die verfassungsrechtlichen Abgrenzungsmaßstäbe zwischen Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungsträger herauszuarbeiten und sie rechtlich abzusichern. Dieser Ansatz führt inzident zu einer umfassenden Analyse und Systematisierung der kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Sozialversicherungsgesetzgebung; die Untersuchung leistet deshalb über die rechtsdogmatische Konturierung des Bereichs Fremdlasten hinaus auch einen Beitrag zu einer stärkeren Dogmatisierung des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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