Project Details
As-Sari a fi Bab al-Yaman:Recht, Richter und Rechtspraxis an der familienrechtlichen Kammer des Gerichts Süd-Sanaa (Republik Jemen) 1983-1995
Applicant
Dr. Anna Würth
Subject Area
Private Law
Term
from 2000 to 2001
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5248042
Die vorliegende Arbeit hat die Rechtspraxis an einer Familienrechtskammer in der Hauptstadt der 1990 entstandenen Republik Jemen, einem arabisch-islamischen Staat, zum Gegenstand. Dazu wurden Beobachtungen aus einer zweijährigen Hospitation an diesem Gericht ausgewertet sowie sämtliche vor der familienrechtlichen Kammer ergangenen Urteile aus dem Zeitraum von 1983 bis 1995.Im ersten Teil der Arbeit werden die institutionellen und normativen Grundlagen der Rechtsprechung im Jemen behandelt. Zunächst wird die Entwicklung der jemenitischen Justiz seit dem 19. Jahrhundert aufgezeigt, anschließend werden die Reformbestrebungen innerhalb der Judikative seit den 1970er Jahren vorgestellt und bewertet. Das zweite Kapitel behandelt die Entwicklung des jemenitischen Familienrechts. Im Vordergrund steht die Analyse des entsprechenden, 1992 verabschiedeten Gesetzes, welches mit der relevanten Gesetzgebung der jemenitischen Vorgängerstaaten, aber auch mit der anderer arabischer Staaten verglichen wird.Im zweiten Teil geht es um die Rechtsprechung der familienrechtlichen Kammer und ihre Verflechtung mit den sozialen Verhältnissen der Prozeßparteien. Zum einen werden die Abläufe gerichtlicher Verfahren und ihre Wahrnehmung durch die Beteiligten vorgestellt. Zum anderen kann durch die empirische Analyse der vor dieser Kammer ergangenen Urteile der soziale Hintergrund der Prozeßbeteiligten - Kläger, Beklagte und Zeugen - beleuchtet und in seinen Auswirkungen auf die Rechtsprechung eingeschätzt werden. Anschließend wird anhand der qualitativen Analyse der Urteile die Rechtsprechung im Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht rekonstruiert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der relativ ausführlichen Einzelfallbesprechung, um so die Rechtsprechung in ihrer überraschenden Bandbreite - von sehr liberal bis reaktionär - darstellen zu können.
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