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Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung
Antragsteller
Professor Dr. Alexander Bruns
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5248852
Geplant ist eine dogmatische und rechtsvergleichende Aufarbeitung des Rechts der Haftungsbegrenzung: die in Rechtsprechung und Literatur ganz h. M. läßt vertragliche Begrenzungen der Haftung, insbesondere auf bestimmte Höchstsummen, bislang nur in sehr engen Grenzen zu. Dagegen kann ein Unternehmer seine Haftung z.B. durch Gründung einer Einmann-GmbH - in den Grenzen der Durchgriffslehre - grundsätzlich ohne weiteres auf die Stammeinlage von 25.000 Euro begrenzen. Darüber hinaus gestatten neuere gesetzliche Regelungen Freiberuflern unter bestimmten Voraussetzungen vertragliche summenmäßige Haftungsbegrenzungen (für Rechtsanwälte §§ 8 Abs. 3 PartGG, 51 a Abs. 1 BRAO). Die Gegenüberstellung der gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Regeln der Haftungsbegrenzung fördert Widersprüche zutage und wirft die Frage nach gemeinsamen Grundsätzen auf. Dieser Frage soll nach einer kurzen rechtshistorischen Grundlegung und einer Aufarbeitung ökonomischer, verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Grundlagen auch im Wege eines Rechtsvergleichs mit den USA näher nachgegangen werden. Ziel der Arbeit ist es, im Recht der Haftungsbegrenzung neue handhabbare Grundsätze zu erarbeiten, welche die aufgezeigten Widersprüche vermeiden.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen