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Das Recht der grenzüberschreitenden Verträge - Bund, Länder und Gemeinden als Träger grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5276784
 
Seit Jahrzehnten arbeiten Bund, Länder und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Nachbarstaaten sowie deren Untergliederungen zusammen. Diese Form nachbarschaftlichen Zusammenwirkens über Staatsgrenzen wird heute im allgemeinen als 'grenzüberschreitende Zusammenarbeit' bezeichnet. Nachdem lange Zeit die rechtlich unverbindlichen Kooperationsformen ausreichend erschienen, verlangt die Staats- und Verwaltungspraxis - entsprechend der zunehmenden Marginalisierung der Staatsgrenzen - verstärkt nach Möglichkeiten rechtsverbindlicher, d.h. vertraglicher, Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. Der Abschluß grenzüberschreitender Verträge wirft jedoch erhebliche, bis heute nicht hinreichend geklärte rechtliche Schwierigkeiten auf, insbesondere wenn es sich bei den Vertragspartnern nicht um Staaten, sondern um innerstaatliche Körperschaften, etwa Gemeinden, handelt. Eingebettet in die aktuellen Entwicklungen der Staats- und Verwaltungspraxis rekonstruiert die Arbeit den grenzüberschreitenden Vertragsschluß, überprüft die Möglichkeit grenzüberschreitender Verträge in den in Betracht kommenden Rechtsordnungen (Völkerrecht, Europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales Recht) und untersucht abschließend die Übertragung von Hoheitsrechten als intensivste Form des grenzüberschreitenden Vertragsabschlusses.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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