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Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht

Subject Area Public Law
Term from 2000 to 2005
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5278948
 
Das vorgeschlagene Forschungsprojekt will untersuchen, zu welchen konkreten Veränderungen in der Verwaltungspraxis die Verrechtlichung des öffentlichen Auftragswesens führt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Hierbei soll insbesondere ermittelt werden, ob die Einführung eines justizförmigen Rechtsschutzes noch mit der Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen Auftragsvergabe und der Möglichkeit der Verwaltung zu privatautonomen Verhaltensweisen in Einklang zu bringen ist. Gegenstand der Untersuchung soll darüber hinaus auch sein, ob sich über die Regelungen der Vergaberichtlinien hinaus aus nationalem, europäischem oder internationalem Recht (Marktfreiheit des EG-Vertrages) noch weitergehende Ansprüche der Bieter auf Vertragsschluß oder Schadensersatz ableiten lassen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass der Vollzug des materiellen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten ebenso wie seine prozessuale Durchsetzung von den innerstaatlichen Gerichten nach Maßgabe des innerstaatlichen Verfahrens- und Prozeßrechts erfolgt, soweit das Gemeinschaftsrecht keine gemeinsamen Vorschriften enthält. Schließlich wird in diesem Zusammenhang auch die Wirkung der internationalen Abkommen der WTO zu berücksichtigen sein und inwieweit dadurch Anbieter aus Nicht-EU-Staaten eine vergleichbare Position, einschließlich eines bestimmten Genusses der Marktfreiheiten erhalten.Auch die Notwendigkeit einer Einbeziehung privater Unternehmen in den Bereich öffentlicher Auftragsvergabe soll hinterfragt werden, insbesondere im Hinblick auf die hiermit verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit. Schließlich soll eine übergreifende Perspektive angestrebt werden. Dabei geht es um die Frage, wie durch eine international bewirkte Verrechtlichung des Vergabewesens der wirtschafts- und haushaltspolitische Spielraum der nationalstaatlichen Verwaltungen verengt wird.War früher Förderung nationaler Unternehmen ein zulässiger Gemeinwohlaspekt, der eine Vergabeentscheidung legitimieren konnte, so scheint dies nun nicht mehr zu gelten. Statt dessen wirkt nunmehr eine Art "globales" Gemeinwohl legitimierend für Vergabeentscheidungen.
DFG Programme Research Grants
 
 

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