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Grundrechte in einfachgesetzlichem Gewande - Untersuchung zur normativen Ausgestaltung der Freiheitsrechte
Antragsteller
Dr. Martin Gellermann
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5283270
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, verfügen aber zugleich auch über sogenannte objektive Gehalte, die auf eine Entfaltung durch Normen des subkonstitutionellen Rechts angelegt sind. Während die Abwehrseite mit der Denkfigur des "Grundrechtseingriffs" über eine Kategorie verfügt, mit der sich klare und eingefahrene Strukturen verbinden, läßt sich Vergleichbares für die ihr gegenüberliegende objektive Grundrechtsseite nicht feststellen. Diese Lücke unter Zuhilfenahme der Figur der Ausgestaltung zu schließen und ein dogmatisches Raster zu entwickeln, das in sich jene Anforderungen aufnimmt, die einheitlich für sämtliche Anwendungsfälle gelten, bildet den Gegenstand der Untersuchung. Mit Blick auf die zu unterscheidenden Konstellationen der normativen Konstituierung, Konturierung und Konkretisierung werden die Einsatzfelder der Ausgestaltungsdogmatik identifiziert und die charakteristischen Merkmale ausgestaltenden Rechts erarbeitet. Anschließend wird das verfassungsrechtliche Anforderungsprofil entwickelt, dem sich ausgestaltende Aktivitäten des Gesetzgebers zu fügen haben. Die abschließenden Überlegungen gelten dem Problemfeld der "Umgestaltung", die als erneute Ausgestaltung den hierfür geltenden Anforderungen entsprechen muß, zugleich aber unter bestimmten Bedingungen erhöhten Legitimationsanforderungen unterliegen kann.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
