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Klonierung beim Menschen. Ethische und rechtliche Kriterien der Beurteilung angesichts neuer Entwicklungen in Klonierungstechnik und Stammzellforschung

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2000 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5283990
 
Das [...] Ziel [des Projektes], die ethischen und rechtlichen Kriterien und Argumente, die in der bisherigen Debatte und in den vorliegenden internationalen Stellungnahmen zur Regelung der Anwendung der Klonierungs- und Stammzelltechniken auf den Menschen verwendet werden, einer vergleichenden Analyse zu unterziehen, wird bis zum Ende der Förderungsdauer erreicht werden. Doch macht die aktuelle Entwicklung und ihre Konsequenzen für die ethische und rechtliche Problematik eine Fortsetzung des Projekts dringend erforderlich. Dabei ist zu untersuchen, ob und in welcher Weise, die neuen naturwissenschaftlichen und therapeutischen Entwicklungen die bisherigen ethischen und rechtlichen Fragestellungen verändern, ob und in welcher Weise sich die Zielpräferenzen und Statusargumente im Blick auf die neuen Anwendungsmöglichkeiten verändert darstellen, ob und ggf. welche neuen Annahmen an die Stelle der gegenwärtig verwendeten zu treten haben und welche Folgen sich hieraus für die rechtliche Beurteilung ergeben. Ziel der Untersuchung bleibt die Entwicklung einer Kriteriologie der ethischen und rechtlichen Entscheidung im Handlungsfeld der Klonierung im Humanbereich. Die Untersuchung soll einer Strukturierung des Handlungsfeldes in drei Teilbereiche folgen, nämlich ES-Zelltechnologie, Kerntransfertechniken und Embryoseparierungstechniken sowie Techniken zur Erzeugung von Mensch-Tier-Hybridembryonen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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