Project Details
Das Recht der Parlamentsfraktionen
Applicant
Dr. Sven Hölscheidt
Subject Area
Public Law
Term
from 2000 to 2001
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5292034
Im dem Werk werden erstmals nicht nur die Bundestags-, sondern auch die Landtagsfraktionen eingehend behandelt. Nach der Einführung ist das 2. Kapitel den Grundlagen des Rechts der Parlamentsfraktionen gewidmet. Im Vordergrund stehen dabei die verfassungsrechtlichen und -politischen Determinanten des Fraktionsrechts sowie das Parlamentsrecht. Das zentrale 3. Kapitel beschäftigt sich mit der Rechtstellung und den Funktionen der Parlamentsfraktionen. Erörtert werden zunächst ihre Rechtsgrundlagen. Sodann wird herausgearbeitet, dass die Fraktionen in dem Abgeordnetenstatus, dem Parteistatus und in der Geschäftsordnungsautonomie verortet sind und dass sie eine Parlaments-, eine Mitglieder-, eine Parteifunktion sowie eine Außenfunktion wahrnehmen. Die Parlamanetsfraktionen werden als Organteile der Parlamente charakterisiert. Im Anschluss daran wird auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Abgeordneten auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Volk bzw. dem Parlament sowie der Partei eingegangen. Umfangreich ist die Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Abgeordnetem und Parlamentsfraktion. Ausgehend von der Erkenntins, dass der Abgeordnete in Ausübung seine Mandats Fraktionsmitglied wird, werden die Einzelnen sehr unterschiedlichen Vorschriften über die Begründung und die Beendigung der Fraktionsmitgliedschaft analysiert. Außerdem wird eine eigene Definition des Phänomens "Fraktionszwang" entwickelt. Abschließend werden die politischen Beziehungen der Fraktionen zu Parteien, anderer Fraktionen, der Oppostition und der Regierung dargestellt. Das 4. Kapitel "Finanzen der Parlamentsfraktion" enthält eine Darstellung und Analyse der Rechtsgrundlagen und des Umfangs der Leistungen in allen Parlamenten. Dabei werden nicht nur die allgemenigültigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe angewandt, sondern auch die umfangreiche einfachgestzlichen Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit Parlamentsfraktionen ergeben. Zusammenfassung und Ergebnis bilden im 6.Kapitel den Abschluß des Werks.
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