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Das Gemeinschaftsrechtssystem - Eine Untersuchung unter Berücksichtigung von Rechtstheorie und Rechtspraxis

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5294878
 
Es geht in der vorgelegten Arbeit darum, das Europäische Gemeinschaftsrecht als ein eigenes Rechtssystem darzustellen. Eine juristische Monografie, die dies leistet, steht noch aus. Sie ist jedoch erforderlich, da das Gemeinschaftsrecht stärker als staatliche Rechtsordnungen einem ständigen Rechtfertigungszwang unterliegt. Um die These zu beweisen, die Masse gemeinschaftlicher Rechtsnormen sei als System zu deuten, werden in der Arbeit an Hand der wichtigsten rechtsposivistischen Theorien Überlegungen zu Begriff, Geltung, Struktur und Funktion des Gemeinschaftsrechts angestellt. Nachdem es jedoch auch das Ziel der Untersuchung ist, praktische Aussagen über das geltende Recht zu treffen, werden diese Theorien an Hand der Gemeinschaftswirklichkeit überprüft. Dabei stellt sich heraus, dass die von den herrschenden rechtsposivistischen Theorien angebotenen Erklärungen zum autonomen Charakter des Gemeinschaftsrechts defoizitär sind. Als Rahmen für die Entwicklung eines eigenen systematischen Modells des Gemeinschaftsrechts dient dem Verf. deshalb eine neue institutionalistische Rechtsauffassung. Mit Hilfe dieser Theorie wird begründet, daß letztlich eine soziale wirksame Europäische Verfassung den Geltungsgrund des Gemeinschaftsrechts bildet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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