Project Details
Revocation of a given word
Applicant
Professor Dr. Peter Mankowski (†)
Subject Area
Private Law
Term
from 2000 to 2001
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5297536
Das eigene Wort kann man grundsätzlich nicht zurücknehmen. Dieser Grundsatz erfährt rechtlich aber erhebliche Durchbrechungen. Das Recht kennt viele Instrumente, mit denen man unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkungen eines gegebenen Wortes wieder beseitigen kann. Die Arbeit bemüht sich, diese Instrumente zu systematisieren. Dafür leistet sie zuerst eine Bestandsaufnahme. Diese reicht von den Anfechtungsrechten wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung über die immer mehr an Bedeutung gewinnenden Widerrufsrechte des Verbraucherschutzrechts bis zur einverständlichen Aufhebung von Verträgen. Sodann gilt es, die materiellen Voraussetzungen und Gründe der einzelnen Beseitigungsberechtigungen zu ermitteln. Der Beseitigungsberechtigung steht der Schutz des Rechtsverkehrs allgemein und eines Partners im speziellen gegenüber. Beide können dergestalt zu schützen sein, daß eine Beseitigung ausgeschlossen ist oder daß zumindest eine Kompensation für die Rücknahme des eigenen Wortes erfolgen muß. Beseitigungsrechte werden dann nach den Modalitäten ihrer Ausübung untersucht. An erster Stelle stehen dabei die Fristentatbestände. Abrundend werden Beseitigungsfolgen, Konstellationen mit Drittbeteiligung und der Einfluß von Vereinbarungen erörtert. Abschließend wird der Versuch einer Synthese unternommen. Dieser zeichnet ein System der Beseitigungsrechte und weist Wege, wie das gewonnene System namentlich im Verbraucherschutzrecht fortzubilden ist.
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