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Schadensersatz für Verlust der Nutzungsmöglichkeit einer Sache oder entgangene Gebrauchsvorteile - Zur Dogmatik des Schadensersatzrechts

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5299010
 
Die Arbeit nimmt die viel diskutierte Frage, ob bei Beschädigung einer Sache neben den Reparaturkosten für den zeitweiligen Verlust der Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung zu leisten ist, zum Anlaß, der Bedeutung der Nutzungsmöglichkeit einer Sache in unserer Rechtsordnung und ihrem schadensersatzrechtlichen Schutz nachzugehen. Dabei steht im Vordergrund der Untersuchung, woran unsere Rechtsordnung ihre Rechtsfolgen knüpft, an die Nutzungsmöglichkeit als solche oder aber die konkrete Vorteilsziehung. Die Nutzungsentschädigungsfrage ist ferner symptomatisch für die grundlegenden sich aus dem Schadensdualismus unseres BGB ergebenden Probleme. Denn der Naturalherstellungspflicht bei materiellen wie immateriellen Schäden, aus der ein weitreichender Kostenersatzanspruch für ersatzweise angemietete Sachen abgeleitet wird, tritt die Beschränkung der Ersatzpflicht in Geld auf Vermögensschäden in § 253 BGB gegenüber. Für die Nutzungsentschädigung ist dies von besonderer Relevanz, da die zeitweise Nichtbenutzbarkeit einer Sache regelmäßig keine offensichtlichen negativen Vermögensfolgen nach sich zieht. Ausgehend von der grundlegenden Frage, wann ein Verlust oder Entgang eines Vorteils nach unserer Rechtsordnung schadensersatzrechtlich relevant ist und wann er als Vermögensschaden anzusehen ist, werden Wege zu einer dogmatischen Lösung aufgezeigt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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