Detailseite
Konfliktregulierung bei Straftaten: Kriminalitätsfurcht und die Variation des Anzeigeverhaltens nach Alter und Ethnie der Täter
Antragsteller
Professor Dr. Günter Albrecht
Fachliche Zuordnung
Kriminologie
Förderung
Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5306532
Ausgangspunkt des Projektes sind die Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung, die je nach der zugrundegelegten Datengrundlage für die jeweiligen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. So werden zum einen auf der Basis der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (insbesondere) für (junge) Ausländer im Vergleich zu (den altersgleichen) Deutschen erheblich höhere Belastungsziffern ermittelt als anhand von Dunkelfeldforschungen oder der Strafverfolgungsstatistik. Zum anderen werden im Zeitraum der letzten Dekade bei den polizeilich Tatverdächtigen sowohl bei der Kriminalität insgesamt als auch bei den Gewaltdelikten für Jugendliche erheblich höhere Steigerungsraten errechnet als bei den selbstgerichteten strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen und den gerichtlich Verurteilten. Im beantragten Projekt soll untersucht werden, welche Bedeutung das Anzeigeverhalten beim Zustandekommen dieser Diskrepanzen innehat. Auf der Basis stresstheoretischer Konzeptionen wird dabei davon ausgegangen, daß - gefördert durch eine entsprechende Medienberichterstattung und die öffentlich geführte Diskussion - klar identifizierbare Bevökerungsgruppen aufgrund ihres vermeintlich kriminellen Verhaltens in Teilen der Bevölkerung als eine Bedrohung wahrgenommen und bewertet werden. Die private Strafanzeige fungiert in diesem Sinne als ein Mittel, dieser Bedrohung entgegenzuwirken. Zentral für die Überprüfung der Annahmen ist eine Befragung bei zwei repräsentativen Bevölkerungsstichproben. Mit Hilfe der Daten soll erstmals überprüft werden, inwiefern die Kriminalitätsfurcht, die Anzeigebereitschaft und das tatsächliche Anzeigeverhalten als die zentralen abhängigen Variablen nach dem Alter und der Ethnie der (vermeintlichen) Täter variieren. Zweitens soll untersucht werden, von welchen anderen Faktoren die jeweiligen Ausprägungsgrade der abhängigen Variablen bestimmt bzw. moderiert werden. Drittens gilt es zu analysieren, welche sozialen Prozesse eine Veränderung des Anzeigeverhaltens hervorgerufen haben können. Ob eine Straftat angezeigt wird oder nicht, kann letztlich nur über die Befragung von Opfern und Zeugen von Straftaten erfaßt werden. Die Befragungsergebnisse sollen aber einerseits durch den Abgleich der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafvervolgungsstatistik und andererseits durch eine Analyse von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten abgesichert werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen