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The relationship between the rule of law (Rechtsstaat) and the environmental concept of precaution (Umweltstaat). Balancing economic freedom and positive obligations flowing from human rights.

Subject Area Public Law
Term from 2000 to 2001
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5310656
 
Das Werk widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen demverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem, insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden, Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte "Risikogesellschaft", in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewißheit und Risiken eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Folglich ist dieser in Wahrnehmung seiner aus dem Gewaltmonopol fließenden Schutzaufgabe über die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Der Umweltstaat ist rechtlich gesehen daher Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das zunächst ausführlich konkretisiert und konturiert wird, können weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhältnis löst sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzansprüche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhältnis begründen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligenVerhältnismäßigkeitsprüfung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Lösungsansätze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.
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