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Privatisierung und Staatsaufgaben. Privatisierungsentscheidungen im Lichte einer grundrechtlichen Staatsaufgabenlehre unter dem Grundgesetz

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5315280
 
Das Nachdenken über Privatisierung erfordert die Klärung der Vorfrage, welche Aufgaben der Staat hat. Nötig ist somit eine Staatsaufgabenlehre. Ausgangspunkt dafür ist bei Verfassungsstaaten die Verfassung. Ferner ist die Erkenntnis des Staatszwecks notwendige Voraussetzung einer Staatsaufgabenlehre. Zentrale Staatszweckbestimmung des GG ist Art. 1 Abs. 1. Das Bekenntnis zur Menschenwürde wird in den Grundrechten konkretisiert. Die Staatsaufgaben ergeben sich daher allein aus den Grundrechten. Das führt zu der Erkenntnis, daß Staatsaufgaben der BRD alle im öffentlichen Interesse liegenden Angelegenheiten sind, die der Staat unter Wahrung verfassungsrechtlicher Schranken in Formen des Rechts wahrnimmt und die der Freiheit des einzelnen dienen. Das wird dahin operationalisiert, daß der Staat grundsätzlich auf Gewährleistung anstatt eigener Leistung beschränkt ist. Angelegenheiten, die dem nicht entsprechen, sind materiell und nicht nur der Form nach zu privatisieren. Dieses Konzept erfordert einen Rückzug des Staates aus nahezu jeder wirtschaftlichen Betätigung. Ferner eröffnet dieser Ansatz Privatisierungspotentiale im Verwaltungsrecht durch stärkeren Einbezug von Eigenkontrolle und kooperativen Formen. Diese Beschneidung des Staates auf eine Gewährleistungsverantwortung anstatt eigener staatlicher Leistungen entspricht auch einem europarechtlichen Staatlichkeitsbegriff.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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