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Formen politischer Inklusion am Beispiel der Fraueninklusion in der Bundesrepublik Deutschland

Subject Area Sociological Theory
Term from 2001 to 2002
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5319706
 
In der Systemtheorie nach Niklas Luhmann werden die Teilhaberegelungen von Individuen am politischen System entsprechend seines Selbstverständnisses auf zweierlei Weise gedacht, nämlich durch die Teilhabe am Nationalstaat (Wahlrecht) und durch ihre Teilhabe an den Leistungen des Wohlfahrtstaates. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass diese Inklusionen in Deutschland bis in die 1970er Jahre hinein an der Geschlechterdifferenz orientiert waren: Während das Frauenwahlrecht im zweiten Jahrzent des 20. Jahrhunderts eingeführt wurde, richtete sich die wohlfahrtsstaatliche Inklusionspolitik bis zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1977) explizit an der familiären geschlechtlichen Arbeitsteilung aus.Die These lautet nun, dass diese beiden Formen politischer Frauenexklusion bzw. -inklusion mit der Struktur des Politiksystems korrelieren: Zur Fraueninklusion in den demokratischen Nationalstaat kommt es erst mit der Überformung des hiearchischen Machtcodes durch die Unterscheidung Regierung/ Opposition, während die wohlfahrtsstaatliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen erst mit einer Gesellschaftsbeschreibung bzw. Selbstbeschreibung des Politiksystems einsetzt: Erst wenn es seine Semantik nicht mehr an der Unterscheidung von Staat/ Gesellschaft ausrichtet, sondern beginnt, sich als Funktionssystem unter anderen zu begreifen, kann es darauf verzichten, die Gesellschaft als ein in Familien segmentierte Nation zu beschreiben. Dass eine Entwicklung in diese Richtung ab der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts beginnt und direkte Auswirkungen auf die wohlfahrtsstaatliche Fraueninklusion hat, wird an der Untersuchung einschlägiger Gesetzesreformen und der sie begleitenden Semantiken gezeigt: dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958, der Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 und dem zweiten Gleichberechtigungsgesetz von 1994.
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