Entgegen den dominierenden Ansätzen "schleichender Konstitutionalisierung" vertritt das Projekt die These, daß (a) eine 'legitimitätsvermittelnde' und 'demokratieförderliche' Funktionsbestimmung der Judikative in dem Sinne, daß sie 'demokratiekonstitutive' Rechte in den Mittelpunkt ihrer Rechtsprechungsaufgabe rückt, möglich ist; und daß (b) die Rechtsprechungspraxis eine 'juridifizierende' Ausstrahlungswirkung auf den interinstitutionellen politischen Diskurs hat, der letztlich zu einer Stärkung des einzelnen EU-Bürgers im Integrationsprozeß führt. Die Aufgabe des Projekts besteht darin, Demokratisierungstendenzen in den interinstitutionellen Diskursen als Form der politischen Interaktion der europäischen Polity nachzuweisen: Auf der normativ-theoretischen Ebene fragt das Projekt, (1) wie der EuGH idealtypisch als 'Bürgergerichtsbarkeit' konzeptualisiert werden kann, und (2) welche Rechte als 'Demokratie funktional und strukturell ermöglichende Rechte' erfaßt werden können. Auf der empirischen Ebene untersucht das Projekt, (3) ob diese Rechte im case-law des EuGH invoziert werden und (4) ob sie in dem Rechtediskurs der politischen Institutionen auf EU-Ebene als Implementierungsanweisung, Legitimationsbasis für institutionelles Handeln sowie kontestierte Interpretationsalternativen aufgegriffen werden.
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