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Gesetzestexte - Norm und Narration im Recht und in der Literatur
Antragsteller
Dr. Peter Garloff
Fachliche Zuordnung
Germanistische Literatur- und Kulturwissenschaften (Neuere deutsche Literatur)
Förderung
Förderung von 2001 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5328644
Das Begriffspaar Norm und Narration bezeichnet ein Wechselverhältnis, das genremäßig und kulturgeschichtlich höchst divers ist: die Bindung an einen Sinn-Imperativ, sei es das überpositive (Sitten-)Gesetz, ein positiver Rechtssatz oder ein Gerichtsurteil auf der einen Seite, eine fingierende, Tatsachen berichtende oder argumentative Rede auf der anderen. In dieser Allgemeinheit stiftet das Begriffspaar einen Konnex zwischen den Sinnsystemen der literarischen Fiktionen und des Rechts. Es bezeichnet eine Schnittstelle von Literatur und Recht, die es erlaubt, sowohl deren traditionelle Verbindung in der Hermeneutik als auch das Argument, mit dem diese Verbindung gewöhnlich relativiert wird - der Hinweis auf die unterschiedlichen sozialen Funktionen beider Sinnsysteme - weiterzudenken. An vier Beispielen der modernen Kulturgeschichte, in denen Literatur und Recht jeweils faktisch interferieren, soll die Phänomenologie dieses Wechselverhältnisses herausgearbeitet und historisch spezifiziert werden: dem Verhältnis von Urheberrecht und Genieästhetik im 18. Jh.; Kleists und Kafkas Erzählungen vom Gesetz; Benjamins und Derridas literarischen Kritiken des positiven Rechts; der Funktion von Narration und Rhetorik im angloamerikanischen Fallrecht.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien
