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Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts
Antragsteller
Professor Dr. Bernd Hecker
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5328912
Produktwerbung ist in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht nur eine sozialadäquate, sondern sogar eine erwünschte Tätigkeit. Die Werbefreiheit der Anbieter muß freilich dort ihre Grenzen finden, wo sie in nicht mehr tolerierbarer Weise mit Verbraucherschutzbelangen, insbesondere dem Schutz vor Irreführung, kollidiert. Im deutschen Recht wird die äußerste Grenze erlaubter Werbung für Wirtschaftsgüter von den Täuschungsschutzbestimmungen des Lebensmittel- und Wettbewerbsstrafrechts, aber auch von dem "klassischen" Betrugstatbestand markiert. Der deutschen Rechtsordnung wird allseits attestiert, daß sie im Vergleich zu anderen EG-Mitgliedstaaten ein sehr hohes, ja 'auf einsamer Höhe stehendes' Verbraucherschutzniveau gewährleiste. Demgegenüber hat sich auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts mittlerweile ein 'liberaler' Täuschungsschutzstandard etabliert, der von dem Leitbild eines 'informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers' ausgeht. Mit der vorliegenden Schrift wurde das Ziel gesetzt, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen nationalem Täuschungsschutzstrafrecht und Gemeinschaftsrecht resultierenden Probleme einer Klärung zuzuführen. Die bestehenden dogmatischen Strukturen des deutschen Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts werden im Lichte des Gemeinschaftsrechts kritisch beleuchtet und gemeinschaftsrechtskonform fortentwickelt.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen