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Sachzuordnung durch Kaufvertrag - Traditionsprinzip, Konsensprinzip, ius ad rem in Geschichte, Theorie und geltendem Recht
Antragsteller
Professor Dr. Ralf Michaels
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5339868
Die Arbeit sucht einen neuen Ansatz für die klassische, bislang nicht befriedigend beantwortete, rechtspolitische Frage nach Konsensprinzip oder Traditionsprinzip bei der Übereignung beim Kauf. Sie geht von der Erkenntnis aus, daß die dabei meist zugrundegelegte strikte Alternativität dieser Prinzipien rechtstheoretisch auf der ebenso strikten Trennung aller subjektiven Rechte in dinglich-absolute und persönlich-relative beruht, und sieht die Lösung darin, für beide Fragen eine Mittellösung als nicht nur in den Ergebnissen attraktiver, sondern auch in der Dogmatik schlüssig konstruierbar zu erweisen. Die historische Analyse zeigt, daß die Alternativität nicht zwingend ist. Die theoretische Analyse der Interessen sowie die ökonomische Analyse ergeben, daß eine interessengerechte Regelung für das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ein Konsensprinzip, für das Verhältnis zu Dritten ein echtes Übergabeprinzip erfordert, wobei die Übergabe gegenüber einem bösgläubigen Dritten entbehrlich ist. Die Überzeugungskraft dieser Erkenntnisse erweist sich im deutschen Recht an der Übereignung nach §§ 929, S. 1, 930 BGB, der Vormerkung, dem Veräußerungsverbot, sowie dem Schutz des bloßen Käuferanspruchs.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
