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Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder

Antragsteller Dr. Christian Heitsch
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5341314
 
Indem das Grundgesetz den Ländern die Ausführung der Bundesgesetze sowie des unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts zuweist, konstituiert es eine besondere Form der vertikalen Gewaltenteilung. Die Arbeit versucht, deren wesentliche Strukturen unter Berücksichtigung der Problemgeschichte deutscher föderaler Ordnung seit 1815 sowie unter Würdigung des demokratischen und sozialen Charakters unseres heutigen Bundesstaats herauszuarbeiten. Dabei ergibt sich insbesondere, daß die Ingerenzrechte, welche der Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung und der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung stehen, den Ländern noch erheblichen Raum lassen, beim Vollzug der Bundesgesetze unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Außerdem wird die extensive Auslegung der Zustimmungsrechte des Bundesrats als wesentliche Ursache für den Verlust an Länderautonomie und für die Entwicklung zum Beteiligungsförderalismus einer Grundsatzkritik unterzogen. Aufgrund systematischer Betrachtung aller Anwendungsfälle der Auftragsverwaltung sind zwei Varianten dieses Verwaltungstyps mit unterschiedlich weit reichenden Ingerenzrechten zu unterscheiden. Aus alldem folgt, daß die prinzipielle Anknüpfung der Ausgabenlast an die Verwaltungskompetenz entgegen verbreiteter Kritik weiterhin sachgerecht ist, und daß die gegenseitige Haftung des Bundes und der Länder für fehlerhafte Verwaltung eine wesentliche Schutzfunktion für beide staatliche Ebenen entfaltet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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