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Die Abstimmung des Schadensersatzes mit dem anderen Schadensausgleich bei Personenschäden am Beispiel der Rechte Schwedens und Dänemarks
Antragsteller
Dr. Björn Fasterling
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5348682
Die Rechte Dänemarks und Schwedens haben für das Zusammenspiel zwischen Haftungsrecht und anderen zur Linderung eines Personenschadens berufenen Ersatzsystemen einzigartige Lösungen gefunden. Es geht insbesondere um die weitgehende Vermeidung von Rückgriffansprüchen gegen den haftpflichtigen Schädiger sowie um die Einrichtung von Versicherungsarrangements in besonderen Lebensbereichen, die in Konkurrenz zu dem allgemeinen Haftungsrecht treten. Hauptanliegen der Arbeit ist es, dem außerskandinavischen Juristen die im Norden verwendeten, rechtlichen Techniken näherzubringen, um auch für die eigene Rechtsordnung tiefergehende Erkenntnisse über das Verhältnis zwischen Schadensersatzanspruch und anderem Schadensausgleich zu erlangen. Hierzu werden die Rechtsordnungen Dänemarks und Schwedens stets in einer europäischen Perspektive untersucht. Die Dissertation versteht sich somit als ein Beitrag zur europäischen Harmonisierungsarbeit in diesem rechtstechnisch schwierigen und zudem rechtspolitisch sensiblen Bereich.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
