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Leistung und Sorgfalt. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Pflicht im Bürgerlichen Recht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5349412
 
Gegenstand der Untersuchung sind die Sorgfaltspflichten im Bereich des Leistungsstörungsrechts. Der Typus der Sorgfaltspflicht wird in Abgrenzung gegenüber dem Typus der Leistungspflicht entwickelt. Gemeinsame Grundlage beider Typen von Pflichten ist ihr Bezug auf den Schutz von Rechtsgütern. Während die Leistungspflicht dem Schutz des Erfüllungsanspruches dient, konkretisiert sich die Sorgfaltspflicht in Pflichten zum Schutz absoluter Rechtsgüter, der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit und der personalen Beziehung im Schuldverhältnis. Die Analyse der Leistungspflicht und der verschiedenen Typen von Sorgfaltspflichten ist damit eingebettet in eine zivilrechtliche Lehre von den Pflichten, die allerdings nur für die Ordnung des Schuldverhältnisses entfaltet wird. Die Bedeutung einer solchen Lehre von den Pflichten zeigt sich insbesondere an der derzeit vom Bundesministerium der Justiz geplanten Schuldrechtsmodernisierung. Insoweit handelt es sich auch um einen Beitrag zur Diskussion um eine Schuldrechtsreform.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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