Öffentliches Kulturgut wird in zahlreichen Rechtsordnungen als res extra commercium behandelt,als Sache, die außerhalb des Rechtverkehrs steht. Die Arbeit untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, um der Extrakommerzialität von Kulturgut auch im Ausland Geltung zu verschaffen. Die Unzulänglichkeit des Schutzes öffentlicher Kulturgüter in Deutschland wird festgestellt und geprüft, inwieweit die Behandlung von Kulturgut als res extra commercium in Erwägung gezogen werden sollte.
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