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Strafbarkeit fremdnütziger Forschung an Einwilligungsunfähigen (Rechtsvergleich) - Problematik der Entkriminalisierung

Antragstellerin Dr. Elke Mildenberger
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5353048
 
Zentrales Thema des Forschungsvorhabens ist die Frage der Entkriminalisierung medizinischer Versuche an Einwilligungsunfähigen, d.h. an Menschen, die nicht (mehr) in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Folgen eines ärztlichen Experiments zu erfassen. Gemeint sind Versuche, deren Ergebnisse den an der zu erforschenden Krankheit Leidenden selbst nicht mehr unmittelbar zu Gute kommen. Solche fremdnützigen Humanexperimente sind in Deutschland bislang nicht erlaubt; sie werden strafrechtlich geahndet. Seit Anfang der 90er Jahre sind die strengen deutschen Regelungen zunehmend Aufweichungstendenzen ausgesetzt. Das Biomedizinübereinkommen des Europarats (1996) gestattet fremdnützige Forschungseingriffe an nicht einwilligungsfähigen Menschen in engen Grenzen. Im Mittelpunkt steht daher die Frage, ob das im deutschen Recht verankerte Fremdnützigkeitsverbot partiell aufgehoben und auf die Sanktionierung der Verletzung der körperlichen (und seelischen) Integrität der Betroffenen verzichtet werden kann. Damit geht es in der Untersuchung im wesentlichen um die Überprüfung der Entkriminalisierungsversuche für fremdnützige Humanforschung sowohl in strafrechtsdogmatischer als auch in rechtsvergleichender Hinsicht (USA) und um die Herausarbeitung der Strukturen und Grenzen des strafrechtlichen Schutzes bei Einwilligungsunfähigkeit generell.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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