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Immissionsschutz im 19. Jahrhundert

Antragstellerin Gudrun Lies-Benachib
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5355659
 
Infolge der Industrialisierung häuften sich in Deutschland im 19. Jahrhundert Immissionen. Der Staat sah sich daher vor die Aufgabe gestellt, schützend und regulierend einzugreifen. Im Spannungsfeld zwischen Eigentumsrecht, Gewerbefreiheit, Volkswirtschaft und Gesundheitsfürsorge entschieden sich die deutschen Staaten bewußt für die Industrialisierung und betrachteteten Immissionen als notwendiges Übel. Dies zeigt sich an der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Immissionsschutzes. Generalpräventive Gefahrenabwehr führte man im Rahmen der Neuordnung der Gewerbeverfassungen nur für die Immissionen ein, die aus gesundheitspolizeilicher Sicht untragbar schienen. Immissionsschäden wurden nicht beseitigt, sondern durch Geldzahlungen kompensiert. Für einen Teil der gewerblichen Immissionen befand man, der einzelne Geschädigte müsse sie im Interesse der Allgemeinheit entschädigungslos dulden. Diese Haltung prägte zunehmend die Gesetzgebung. In den Kodifikationen des Kaiserreiches ersetzte man den individuellen, zivilrechtlichen Immissionsschutz fast vollständig durch gewerbepolizeiliche, an die staatliche Zielsetzung angepaßte Maßnahmen. Während die gewerblichen Emittenten Bestandsschutz genossen, schützte der Staat die Nachbarn weder vor Gesundheitsschäden noch vor der Entwertung ihrer Grundstücke.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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