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Konfliktregelung und Strafgerichtsbarkeit im Hochstift Würzburg. Der Ausbau der Zentgerichtsbarkeit der Würzburger Fürstbischöfe zu Beginn der frühen Neuzeit.
Antragstellerin
Christiane Birr
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5359386
Am Beispiel des Hochstifts Würzburg wird exemplarisch der Übergang von einem mittelalterlich bunten Strafwesen zu einer straff geführten, neuzeitlichen und öffentlichen Strafjustiz geschildert. Denn Strafrecht in der Form, in der wir es heute kennen, charakterisiert durch den Strafanspruch des Staates und staatliche Strafverfolgungsbehörden, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Produkt einer langen, nicht immer geradlinigen Entwicklung. Ein entscheidender Schritt zum modernen Strafwesen geschieht in der Zeit des Frühabsolutismus. Strafgerichtsbarkeit gehört zu den Herrscherrechten par excellence, ihre Ausübung ist unverzichtbarer Bestandteil der Herrschaft. Dabei sehen sich die Landesherren vor der Notwendigkeit, vielfach zersplitterte Gerichtsrechte in ihre Hand zu bringen und zu vereinheitlichen. Bekannt war bislang nur das Ergebnis dieser Entwicklung (nämlich die Entstehung des modernen Obrigkeitsstaates), nicht aber der Verlauf dieser Umgestaltung. Zentraler Begriff ist ´Gerechtigkeit´; ihre Verwirklichung setzt ein einheitliches Gerichtswesen voraus. Mit diesem Ziel wird niederadeligen Gerichtsherren die Gerichtsbarkeit in ´Malefitzsachen´ abgerungen, und auch der alte Grundsatz ´wo kein Kläger, da kein Richter´ gilt in Strafsachen nicht mehr. Zugleich schreitet der Prozeß der Verschriftlichung des Rechts voran, so daß die vorliegende Arbeit auch ein neues Licht auf Formen, Anlässe und Motive der Zeitgenossen, Recht aufzuzeichnen, wirft.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
