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Arbeitstitel: "Eigenverantwortlichkeit der Unternehmensleitung und Überwachungskompetenz des Aufsichtsrats

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5366759
 
Im Zuge einer ganzen Reihe von spektakulären Unternehmenskrisen hat sich die Diskussion um die Funktionsfähigkeit der deutschen Corporate Governance entzündet. Dabei geht es vorrangig um die Frage, wie dem Versagen von Vorständen und Aufsichtsräten mit den Mitteln der Verbandsordnung begegnet werden kann. Die Bemühungen des Gesetzgebers, der verschiedenen Corporate Governance Kommissionen und der Gerichte haben bislang zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel dieser Arbeit, die Rechtspflichten von Vorständen und Aufsichtsräten im Sinne der §§ 93, 116 AktG im Wege der Interpretation so zu konkretisieren, dass sie in optimaler Weise dazu beitragen, Vorstände und Aufsichtsräte dahin zu motivieren, verantwortlich und mit dem Ziel einer langfristigen Wertschöpfung und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes zu handeln, und dann die Frage zu klären, welche flankierenden Maßnahmen de lege lata und/oder de lege ferenda erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Vorstände und Aufsichtsräte die ihnen obliegenden Rechtspflichten im Sinne der §§ 93, 116 AktG auch tatsächlich erfüllen. Der Ansatz fußt auf dem Konzept der negativen Kontrolle, das Entscheidungsfreiräume zu legitimieren und gleichermaßen zu sichern wie zu begrenzen vermag, und auf - zum Teil interdisziplinär und rechtsvergleichend gewonnenen - sachlogischen Erkenntnissen über die Optimierung der Unternehmensführung aus der Betriebswirtschaftslehre, der Wirtschaftsprüfung und dem U.S. amerikanischem Gesellschaftsrecht.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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