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Vicarious liability in Europe

Subject Area Private Law
Term from 2002 to 2003
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5369094
 
Die Arbeit beschäftigt sich mit der außervertraglichen Verantwortlichkeit für das Handeln anderer. Der Gedanke, dass man sich das Verhalten anderer dann zurechnen lassen muss, wenn man daraus Vorteile zieht, ist bereits tief in der Rechtsgeschichte verwurzelt. In Deutschland sieht § 831 BGB vor, dass ein "Geschäftsherr" für seine "Verrichtungsgehilfen" nur dann verantwortlich ist, wenn er selbst bei Auswahl oder Überwachung der Gehilfen schuldhaft gehandelt hat. Während die Norm bisher, obwohl sie von Anfang an zu den rechtspolitisch umstrittensten des BGB gehörte, vom Gesetzgeber unangetastet blieb, hat die Rechtsprechung Wege gefunden, die ihrer Ansicht nach nicht weit genug gehende Haftung des Geschäftsherrn zu einer quasi von seinem Verschulden unabhängigen Haftung auszudehnen. Und ebenso, nämlich vom Geschäftsherrnverschulden unabhängig, ist die Haftung in den meisten anderen europäischen Ländern ausgestaltet. Die Arbeit untersucht die gemeinsamen geschichtlichen Quellen der Geschäftsherrnhaftung, um dann die Lage in Deutschland, England und Frankreich zu begutachten und schließlich eine mögliche künftige europäische Regelung zu skizzieren, die auf ein gemeinsames Fundament gegründet ist.
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