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Besitz und Besitzschutz. Sachherrschaft zwischen faktischem Verhältnis, schuldrechtlicher Befugnis und dinglichem Recht

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5369269
 
Die vorliegende Arbeit untersucht die Grundlagen des Besitzes und seines Schutzes auf dem Fundament des gegenwärtigen positiven Rechts. Dabei zeigt sich, dass die Besitzkonzeption des BGB, entgegen manch anfänglicher Skepsis, durchaus nicht verworren ist, sondern als im Großen und Ganzen gelungen und bis heute zeitgemäß bezeichnet werden kann. Die Arbeit plädiert dafür, sich drei als grundlegend erachtete Prämissen des Besitzrechts in das Bewusstsein zurückzurufen: erstens ist der Besitz als solcher nicht als Recht, sondern als Tatsache zu begreifen; zweitens kommt dem possessorischen Besitzschutz nach §§ 858 ff. BGB allein eine Präventionsfunktion zu; drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz nichts anderes als ein Anspruch und als solcher Inhalt der schuldrechtlichen Forderung. Vielfältige Streitfragen und begriffliche Unklarheiten lassen sich bewältigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes zurückführt und die genannten Prämissen berücksichtigt. In einem ersten Grundlagenteil der Untersuchung wird der Begriff des Besitzes abgegrenzt und die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dargestellt. Daran schließt sich die Analyse der rechtlichen Natur des Besitzes wie auch des Besitzrechts an. Der zweite Teil geht darauf aufbauend der Frage nach, wie weit der Schutz des Besitzes in den verschiedenen Ausprägungen des BGB reicht. Der abschließende dritte Teil richtet den Blick über das BGB hinaus auf das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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