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Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5372297
 
In der Bundesrepublik leben etwa 2,8 bis 3,2 Millionen Muslime. Als relativ neue Religion in Deutschland stellt der Islam in vielen Bereichen eine Herausforderung für die christlich geprägte Rechtsordnung dar. Das betrifft seit einigen Jahren zunehmend auch das öffentliche Recht, insbesondere das Staatskirchenrecht, das Besondere Verwaltungsrecht (Schul- und Hochschulrecht, öffentliches Dienstrecht, Friedhofs- und Bestattungsrecht, öffentliches Baurecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht), das Sozialversicherungsrecht und das Recht der Sozialhilfe, das Ausländerrecht sowie das Europarecht, aber auch rechtstheoretische Grundlagen wie die Normativität öffentlich-rechtlicher Vorgaben in der Kollision mit religiösen Normen. Zu Einzelfragen liegen z.T. sich widersprechende Gerichtsentscheidungen und Äußerungen im Schrifttum vor (etwa zu den Voraussetzungen, unter denen muslimische Verbände den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts erwerben können, zu der Frage, ob muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen, zu den Voraussetzungen, unter denen muslimische Organisationen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einrichten dürfen, zur Zulässigkeit des Schächtens und des Muezzinrufs). Daneben bestehen konfliktträchtige Bereiche, die bisher noch nahezu keine Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gefunden haben, wie etwa die islamische Bestattung, die die Muslime häufig nach Regeln vornehmen wollen, die mit dem Friedhofs- und Bestattungsrecht nicht im Einklang stehen (z.B. binnen 24 Stunden ohne Sarg auf gesonderten Gräberfeldern ohne Ruhezeitbegrenzung) und die sozialversicherungsrechtliche Stellung der (z.T. vom türkischen Staat bezahlten) Bediensteten in sog. Moscheegemeinden und sonstigen Organisationen. Gar nicht sind bislang die rechtstheoretischen und (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen für die Lösung der vielfältigen Probleme aufgearbeitet worden. Stattdessen wird häufig auf ein unterschiedliches Rechtsverständnis und unvereinbare Vorstellungen zur Bedeutung religiöser Vorgaben für das Leben des einzelnen verwiesen. Die Lösung wird dann meist entweder in pauschalen Appellen zur Toleranz und "juristischer Großzügigkeit" oder in der Forderung nach striktem formalen Gesetzesgehorsam gesucht. Eine vertiefte Betrachtung der rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Konflikte ist die Voraussetzung dafür, dass eine übergreifende Konzeption erarbeitet werden kann, um auf ihrer Basis zu den genannten Einzelproblemen theoretisch und praktisch tragfähige Lösungen zu ermöglichen, die im Ergebnis sowohl dem normativen Anspruch des deutschen öffentlichen Rechts als auch den religiösen Besonderheiten des Islam Rechnung tragen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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