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Der Deutsche Bundesstaat im Wandel (1867-1933)

Antragsteller Dr. Heiko Holste
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378617
 
Der Bundesstaat ist ein Traditionsgut der deutschen Verfassungsgeschichte. So wie das Grundgesetz das Deutschland der Gegenwart als Bundesstaat verfasst, sahen schon Bismarcks Verfassung für das Kaiserreich und die republikanische Weimarer Verfassung eine bundesstaatliche Ordnung vor. Die beiden föderalen Vorläufer der Bundesrepublik Deutschland hatten zwar ein Organisationsprinzip der Staatlichkeit gemein, unterschieden sich im Übrigen aber grundlegend: erst preußisch dominierte Monarchie mit Zügen einer Klassenherrschaft, dann demokratische Republik, die unter dem Ansturm autoritärer Gegner zusammenbrach. Die vorliegende Arbeit untersucht vor dem Hintergrund dieser Veränderungen die bundesstaatliche Ordnung von Kaiserreich und Weimarer Republik. Dabei werden das Verfassungsrecht sowie Politik und Staatspraxis einer systematischen Untersuchung unterzogen. Dadurch werden Kontinuität und Wandlung im Verhältnis von Reich und Ländern deutlich und das Zusammenwachsen des deutschen Nationalstaates anschaulich. Der Bezug zur Gegenwart wird durch Verweise hergestellt, die markieren, wo sich historische Entwicklungen heute im Grundgesetz und in den Bund-Länder-Beziehungen niederschlagen. So entsteht ein Gesamtbild des deutschen Bundesstaates von der Gründung des Nationalstaates 1867/71 bis zum Untergang der Weimarer Republik 1933 und damit zugleich ein Beitrag zur Vorgeschichte unseres Grundgesetzes.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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