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Die Zellspezifität des humanen Parvovirus B19

Fachliche Zuordnung Mikrobiologie, Virologie und Immunologie
Förderung Förderung von 1997 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5384253
 
Die Infektion mit dem humanen Parvovirus B19 verursacht in Kindern die Erkrankung des Erythema infectiosum (Ringelröteln). Außerdem können sich im Infektionsverlauf schwere Anämien, Granulo- oder Thrombozytopenien oder lang andauernde Gelenkentzündungen entwickeln. Vor allem in Verbindung mit diesen Symptomen findet man chronisch-persistierende B19-Infektionen. Zusammen mit der beschriebenen Variabilität des B19-Genoms in den für die Struktur- wie auch die Nichtstrukturproteine kodierenden Bereichen kann das breite Spektrum an Erkrankungsformen als Hinweis gewertet werden, daß B19-Viren neben den erythroiden Vorläufern im Knochenmark auch andere Zellen infizieren können. Die Basis des ausgeprägten Zelltropismus des Parvovirus B19 ist unklar. Von uns durchgeführte Untersuchungen zur Aktivität des einzigen viralen p6-Promotors und seiner Beeinflußbarkeit durch zelluläre und virale trans-Aktivatoren zeigten, daß die Zellspezifität des B19-Virus sich nicht auf genregulatorischer Ebene manifestiert. Deshalb scheinen die Vorgänge bei der Adsorption des Virus an die Zelloberfläche für den Tropismus entscheidend zu sein. Dabei bindet Parvovirus B19 an das Blutgruppenantigen P, ein Glycosphingolipid auf Erythrozytenvorläufern, das aber auch auf verschiedenen andren Zellen vorkommt - auch auf solchen, die für Parvovirus B19 gewöhnlich nicht permissiv sind. Weitere Oberflächenkomponenten wirken vermutlich als Corezeptoren und sind für die ausgeprägte Zellspezifität des Erregers verantwortlich. Zusätzlich kann der Tropismus aber auch durch virale und zelluläre Faktoren beeinflußt werden, welche RNA-Transport, RNA-Spleißvorgänge oder die Genomreplikation regulieren. Die Basis der Zellspezifität und ob Virusvarianten, die mit den unterschiedlichen Erkrankungsbildern verbunden sind, diese beeinflussen können, ist die Grundlage des Verlängerungsantrags.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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